Ab dem 26. Oktober 2022 können ArbeitgeberInnen ihren Beschäftigten steuer- und abgabenfrei einen Betrag bis zu 3.000 Euro gewähren.

Der Begünstigungszeitraum ist bis zum 31. Dezember 2024 befristet.

Ausführliche Informationen finden Sie im Kundenbereich.

 

Der Inhalt wurde nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt. Die Komplexität und der ständige Wandel der Rechtsmaterie machen es notwendig, Haftung und Gewähr auszuschließen. Diese Unterlagen ersetzen nicht die individuelle persönliche Beratung durch einen Steuerberater oder Rechtsanwalt.