Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) löst Anfang 2023 den „gelben Schein“ ab.

Was das für Sie als Arbeitgeber und Ihre Arbeitnehmer bedeutet, erfahren Sie im Kundenbereich.

Der Inhalt wurde nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt. Die Komplexität und der ständige Wandel der Rechtsmaterie machen es notwendig, Haftung und Gewähr auszuschließen. Diese Unterlagen ersetzen nicht die individuelle persönliche Beratung durch einen Steuerberater oder Rechtsanwalt.