• Ab 01.10.2022 gibt es einen neuen allgemeinen Mindestlohn in Höhe von 12,00 EUR.
  • Minijobber können ab dem Monat Oktober 520,00 EUR verdienen. Der neue Übergangsbereich geht ab dem 01.10.2022 von 520,01 EUR bis 1600,00 EUR.
    Bezüglich Arbeitnehmern, die bis September monatlich zwischen 450,01 EUR bis 520,00 EUR verdient haben, gibt es einen Bestandsschutz. Rufen Sie uns für mehr Informationen dazu gerne an!
  • Im Gerüstbaugewerbe gibt es ab 01.10.2022 auch einen neuen Mindestlohn in Höhe von 12,85 EUR.

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